Kammer-Beitrag für die Mitgestaltung am neuen Telekommunikationsgesetz?

Vor einigen Tagen erhielt ich die Vorschreibung für meinen jährlichen Pflichtbeitrag an die Wirtschaftskammer. Ich investierte damit in die Vertretung meiner Interessen, las ich am Beiblatt. Denn dadurch sei es möglich, eine Vielzahl von Aufgaben zu übernehmen. Schön, dachte ich, dass die Kammer so viel für mich macht und las als vierte Leistung: „aktive Mitgestaltung von Gesetzen durch die Begutachtung von Entwürfen von Bundesgesetzen“.
Da wurde ich nachdenklich: Trat nicht gerade eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2003 in Kraft, die große Ratlosigkeit in der PR-Welt verbreitet. Fraglich ist, ob von der neuen Regelung für Werbe-E-Mails von B2B auch Presseaussendungen betroffen sind. Jede Presseinformation, die via E-Mail verschickt wird, könnte demnach als Spam gelten – Aussendungen werden heutzutage fast ausschließlich so versandt.
Die Wirtschaftskammer hat dieses Thema komplett verschlafen – lediglich der PRVA (Public Relations Verband Austria) ist bisher aktiv geworden. Von einer service-orientierten Interessenvertretung erwarte ich mir, dass solche heißen Eisen rechtzeitig aufgedeckt und nach Möglichkeit entschärft werden. Das Mindeste ist jedoch, über solch virulente Themen informiert zu werden. Via E-Mail bekomme ich verlässlich Eigenwerbung der Kammer in Hülle und Fülle, aber leider nicht die Informationen, die wirklich wesentlich sind.
Ich frage mich ja, was jetzt die Pressestellen der öffentlichen Institutionen – bis hin zum Bundeskanzleramt machen: Verschicken die ihre Presseinformationen jetzt in einer rechtlichen Grauzone oder haben die ihre Medienarbeit eingestellt?
Link zu Eintrag vom 23.2.2006 zu diesem Thema auf meinem Blog.

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