Beim Urheberrecht lohnt es sich, sorgfältig zu sein, wie zwei Beispiele aus der politischen Werbung zeigen:
1.
Das BZÖ zeigte auf der Partei-Website ein Video, in dem sieben Sekunden einer TV-Dokumentation zu sehen war. Der Produzent Georg Riha wehrte sich zu Recht, wie der Oberste Gerichtshof entschied.
2.
Die FPÖ zeigte in einem Inserat ein Foto von vier Frauen mit Kopftuch, die der Veröffentlichung nicht zugestimmt hatten.
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