Schleichwerbung und Artikel gegen Bezahlung nehmen zu – jetzt hat die deutsche PR-Branche deshalb beim Presserat eine Beschwerde eingereicht. Darin werden drei Beispiele unzulässiger Verlagsangebote angeführt: Jedes Mal wird die Veröffentlichung „redaktioneller“ Texte gegen Bezahlung offeriert.
Laut Dr. Horst Avenarius, dem Vorsitzenden des DRPR, handele es sich dabei nur um die Spitze eines Eisbergs.
Mehr zum Thema auf der Website des Public Relations Verband Austria.
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